Hallo zusammen,
meine beste Freundin und Vertraute hat sich mir anvertraut und darum gebeten, dass ich ihr helfe.
Darum frage ich hier im Auftrag um Rat, um auch ihre Identität zu schützen.
Folgende Situation:
Sie ist Russin und er ist Russe und beide sind seit August 2014 verheiratet und Leben in Deutschland.
Sie hat durch die Heirat einen Aufenthaltstitel für Deutschland. Leider ist sie total unglücklich in der
Ehe und hält es einfach nicht mehr aus. Nur müsste sie ja normalerweise mind. 3 Jahre verheiratet sein,
um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zur erhalten. Deshalb folgende Fragen:
- Gibts die Möglichkeit, dass sie sich früher scheiden lässt ohne den Aufenthaltstitel zu verlieren?
- Wie ich nachgeforscht habe, kann man sich ja auch nach deutschem Recht scheiden lassen, dieses sieht
ja erst einmal ein Trennungsjahr vor, würde ja heißen, man könnte sich jetzt trennen und in 1 Jahr ist erst die Scheidung
oder gibt es da irgendwelche Beschränkungen?
- Meine Nachforschungen haben auch ergeben, das man evtl. durch eine bestehende Arbeit einen unbefristeten Aufenthaltstitel erwerben kann,
hat da jemand Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Ehescheidung / Aufenthaltstitel
Moderator: Dietrich
- Wladimir30
- Globaler Moderator
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- Registriert: Dienstag 7. Oktober 2014, 11:14
- Wohnort: Celle / Wladimir
Re: Ehescheidung / Aufenthaltstitel
Wo ist das Problem? 2014 + 3 Jahre = 2017. Wir haben aber bereits 2018?
Jon Snow knew nothing - Now he knows everythig..... And the big battle is over
- Norbert
- Vize Admin
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- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
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Re: Ehescheidung / Aufenthaltstitel
Ich denke hier sind wir auch nicht die perfekten Spezialisten. Unser Schwerpunkt ist eher Russland. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi kann Dir sicher eher weiterhelfen.
Ansonsten sehe ich es wie Wladimir.
Ansonsten sehe ich es wie Wladimir.
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- Zar/iza
- Beiträge: 512
- Registriert: Freitag 26. Februar 2010, 22:09
- Wohnort: Oberlausitz/Kirovskaja Obl.
Re: Ehescheidung / Aufenthaltstitel
Infos z.B. hier.
Wenn Sie
- mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
- seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
- ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und
- der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,
können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Wenn Sie
- mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
- seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
- ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und
- der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,
können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
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