Zeppelin hat geschrieben:manuchka hat geschrieben:Das ist besonders ärgerlich:
die Gebührenbefreiung für deutschverheiratete ausländische Staatsangehörige entfällt
Das finde ich auch entsetzlich.
Was meinst Du aus juristischer Sicht dazu?
Ich denke mal, wenn jemand Kraft, Ausdauer und genügend Finanzen aufbringen könnte, hätte das vor dem BVerfG keinen Bestand.
Ich sehe da allerdings nicht so richtig bei den Zusammenhängen von GG, AufenthG, etc., Verwaltungsvorschriften, Rechtsprechung bla bla durch.
Ich glaube nicht, dass eine Klage erfolgreich wäre, weil in der Sache keine Grundrechtverletzung begründet ist. Man müsste erst mal geltend machen, dass ein Ehepartner eines Deutschen überhaupt Anspruch auf Gebührenbefreiung hat. Worauf sollte der sich begründen? Darauf, dass der Ehepartner ja eine AE zwingend braucht, wenn der Deutsche sein Recht auf "Ausübung des Ehe- und Familienlebens" im Bundesgebiet wahrnehmen will? Die Kosten von ca. 100 Euro für das Plastikteil würde ein Gericht wohl nicht als unverhältnismäßig einstufen, weil das ja keine Ausgabe ist, die man alle Nase lang zu tragen hat, sondern eben nur dann, wenn der Pass gewechselt wird (alle 5 bzw. 10 Jahre) oder wenn man die Karte verliert (dann sowieso selbst schuld). Und letztlich hat ja der Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen auch die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen, und dann fallen die Kosten weg (stattdessen darf man dann für den dt. Pass bezahlen

). Außerdem gibt es ja noch die Übergangsfrist für bereits erteilte Aufenthaltstitel...
Du erntest, was du säst.