FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Moderator: Dietrich
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Ich verstehe den Unsinn ebenso wenig....
-
- Berater/in
- Beiträge: 61
- Registriert: Mittwoch 29. Januar 2020, 09:50
- Wohnort: Sankt Petersburg
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Ich muss dieses Jahr auch den VID beantragen, weil die RVP Ende des Jahres ausläuft.
Hatte sicherheitshalber schon vor einer Weile geguckt, welche Dokumente man braucht, und bin dabei auch auf das Führungszeugnis gestoßen. Ist wohl neu seit 2020, brauchen auch nur die Ausländer, die aus visapflichtigen Ländern stammen.
Führungszeugnis kann man auch aus dem Ausland beantragen, man muss allerdings zum Konsulat wackeln, um die Unterschrift auf dem Antrag beglaubigen zu lassen. Dann schickt man den Kram per Post an das Bundesamt für Justiz in Bonn. Außerdem braucht man einen Kontakt in Deutschland, da apostillierte Führungszeugnisse nur an deutsche Adressen versandt werden (wohl, weil man die Apostille per Nachnahme bezahlen muss).
Hier die Info auf der Seite des MWD:
"8. Документ, подтверждающий отсутствие судимости либо, при ее наличии, содержащий информацию о преступлении, за которое был осужден заявитель. Представляется иностранным гражданином, достигшим четырнадцатилетнего возраста.
Указанный документ не представляется иностранным гражданином, прибывшим в Российскую Федерацию в порядке, не требующем получения визы."
https://xn--b1aew.xn--p1ai/Deljatelnost ... 0%B2%D0%BE
Hatte sicherheitshalber schon vor einer Weile geguckt, welche Dokumente man braucht, und bin dabei auch auf das Führungszeugnis gestoßen. Ist wohl neu seit 2020, brauchen auch nur die Ausländer, die aus visapflichtigen Ländern stammen.
Führungszeugnis kann man auch aus dem Ausland beantragen, man muss allerdings zum Konsulat wackeln, um die Unterschrift auf dem Antrag beglaubigen zu lassen. Dann schickt man den Kram per Post an das Bundesamt für Justiz in Bonn. Außerdem braucht man einen Kontakt in Deutschland, da apostillierte Führungszeugnisse nur an deutsche Adressen versandt werden (wohl, weil man die Apostille per Nachnahme bezahlen muss).
Hier die Info auf der Seite des MWD:
"8. Документ, подтверждающий отсутствие судимости либо, при ее наличии, содержащий информацию о преступлении, за которое был осужден заявитель. Представляется иностранным гражданином, достигшим четырнадцатилетнего возраста.
Указанный документ не представляется иностранным гражданином, прибывшим в Российскую Федерацию в порядке, не требующем получения визы."
https://xn--b1aew.xn--p1ai/Deljatelnost ... 0%B2%D0%BE
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Man kann sie auch ans Konsulat schicken lassen. Gibt im Antragsformular so ein Kreuz. Dann beim Konsulat bezahlen und abholen. Jedenfalls klappte das 2015 so. Ach ist das schon lange her, dass ich mal ein deutsches Führungszeugnis brauchte. Das erste und einzige Mal. :-D
-
- Berater/in
- Beiträge: 61
- Registriert: Mittwoch 29. Januar 2020, 09:50
- Wohnort: Sankt Petersburg
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Ich glaube, das geht nur in dem Fall, wenn das Führungszeugnis Eintragungen enthält (meine, mich zu entsinne, das so auf dem Antrag gelesen zu haben).m5bere2 hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Januar 2021, 16:22Man kann sie auch ans Konsulat schicken lassen. Gibt im Antragsformular so ein Kreuz. Dann beim Konsulat bezahlen und abholen. Jedenfalls klappte das 2015 so. Ach ist das schon lange her, dass ich mal ein deutsches Führungszeugnis brauchte. Das erste und einzige Mal. :-D
Hatte noch vergessen, dass man das Führungszeugnis auch online beantragen kann, aber dafür braucht man wohl einen Personalausweis mit freigeschalteter E-Funktion plus Kartenlesegerät.
Für mich fiel diese Variante aus, weil ich seit Jahr und Tag nur noch mit Reisepass unterwegs bin

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Meins enthält keine Eintragungen. Sonst dürfte ich nicht an einer Universität unterrichten.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Offenbar gibt es, aufgrund der Corona Sitation, auch andere Moeglichkeiten.
Habe soeben den Antrag fuer das Fuehrungszeugnis, vom Deutschen Konsulat in Moskau, in russischer Sprache erhalten. Akzeptiert wird inzwischen auch die Beglaubigung durch einen russischen Notar.
E-Perso hab ich, die PIN auch. NFC Mobiltelefon ist heute Abend auch am Start. Dann versuche ich die Beantragung Online.
Habe soeben den Antrag fuer das Fuehrungszeugnis, vom Deutschen Konsulat in Moskau, in russischer Sprache erhalten. Akzeptiert wird inzwischen auch die Beglaubigung durch einen russischen Notar.
E-Perso hab ich, die PIN auch. NFC Mobiltelefon ist heute Abend auch am Start. Dann versuche ich die Beantragung Online.
Das hab ich 2012 gemacht, wenn ich mich recht erinnere, ging der Antrag auch ueber das Konsulat nach Deutschland.... In der Mail von Heute teilte mir das Konsulat mit, das diese Vorgehensweise nicht mehr moeglich ist...Dann beim Konsulat bezahlen und abholen.
-
- Zar/iza
- Beiträge: 2227
- Registriert: Montag 13. April 2009, 07:52
- Wohnort: 620100 Ekaterinburg / CH-8200 Schaffhausen
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Da hier soviel ueber das Fuehrungszeugnis debutiert wird, einmal die Frage, ob man dies mit einem "Strafauszug aus dem eidgenoessischen Zentralregister" vergleichen kann? Wen dem so ist: Diesen Auszug musste ich bei der ersten Beantragung zur Vid auch beilegen. Danach, also fuer die zukuenftigen Verlaengerungen der Vid nicht mehr, weil ich dann ja sowieso in Russland gelebt habe bzw. immer noch lebe. Somit waere ja dann doch ein russischer Strafauszug massgebend.
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Wie ich es verstehe, gilt die Regelung seit dem 23.07.20. Und auch fuer Antragsteller aus den ehemaligen Sowjetrepubliken, so zumindest die Aussage unserer oertlichen Behoerde. Hintergrund, die Straftaten bei VID Inhabern sollen zugenommen haben, daher habe man sich zu dieser Massnahme entschlossen....
-
- Zar/iza
- Beiträge: 2227
- Registriert: Montag 13. April 2009, 07:52
- Wohnort: 620100 Ekaterinburg / CH-8200 Schaffhausen
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Habe meine unbefristete Vid am 11.03.2020 erhalten. Die Beantragung war Nicht besonderes und beinahe frei von Beilagen und Dokumenten. Wie ich mich erinnere: Letzte Emigrationskarte, die sich alljaehrlich wiederholende Bestaetigung ueber den Aufenthalt in RU, ein Auszug ueber die Adresse der Registrierung. Passport und eine notariell beglaubigte Uebersetzung davon. Was das finanzielle inkl. Rosreester anbelangt, musste ich Nichts beilegen. Die Dame erklaerte mir, dass sie dies selbst vom russischen Steueramt und Rosreester beziehen werden. Dies war Alles. Die Bearbeitung dauerte ca. 3 Wochen.m1009 hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Januar 2021, 17:58Wie ich es verstehe, gilt die Regelung seit dem 23.07.20. Und auch fuer Antragsteller aus den ehemaligen Sowjetrepubliken, so zumindest die Aussage unserer oertlichen Behoerde. Hintergrund, die Straftaten bei VID Inhabern sollen zugenommen haben, daher habe man sich zu dieser Massnahme entschlossen....
Zuletzt geändert von kamensky am Mittwoch 13. Januar 2021, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
-
- Berater/in
- Beiträge: 61
- Registriert: Mittwoch 29. Januar 2020, 09:50
- Wohnort: Sankt Petersburg
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Viel Erfolg dabei!
Schön zu sehen, dass trotz Corona noch Leben in der Bürokratie ist
