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von manuchka » Montag 25. Juli 2011, 17:17
Alex, das Angebot klingt seriös. Das mit der Vollmacht hat seine Ordnung, das Prozedere wie beschrieben ähnelt dem in Russland. Vorkasse ist auch in Ordnung, die wollen ja auch nicht einen Riesenaufwand betreiben und auf den Kosten sitzen bleiben, und es geht ja nicht um Riesenbeträge.
Das mit dem "möglichst breiten Spektrum" der Vollmacht ist schnell erklärt: Es ist in Russland - und offensichtlich auch in der Ukraine - nicht üblich, dass man eine Vollmacht dergestalt ausstellt, dass man jemanden allgemein mit der Vertretung seiner Interessen betraut. Sondern da steht dann sowas wie:
Vollmacht
Ort und Datum (ausgeschrieben)
Ich, (Name, Geburtsdatum, Adresse, Passdaten, Staatsbürger der ...)
bevollmächtige
XY (Name, Geburtsdatum, Adresse, Passdaten) und
YY (Name, Geburtsdatum, Adresse, Passdaten)
mit der einzelnen oder gemeinschaftlichen Vertretung meiner Rechte und Interessen in der Ukraine im Zusammenhang mit der Suche, Beantragung, Bezahlung und Abholung meiner Geburtsurkunde, insbesondere auch
1. zur Vertretung bei Standesamtsbehörden, allen kommunalen und staatlichen Behörden, Gerichten, beim Justizministerium und sonstigen offiziellen Einrichtungen in der Ukraine;
2. zur Einholung und Entgegennahme von schriftlichen und mündlichen Auskünften jeder Art,
2. zur Beantragung der Ausstellung von Urkunden und Dokumenten jeder Art im Original oder als Zweitschrift sowie beglaubigten und einfachen Kopien von Urkunden und Dokumenten und deren Abholung,
3. zur Beantragung der Apostillierung von in der Ukraine ausgestellten Urkunden und offiziellen Dokumenten durch die zuständigen ukrainischen Behörden und Ministerien sowie zur Abholung der apostillieren Dokumente,
4. zur Erstellung, Unterzeichnung, Einreichung und postalischen Absendung von Anträgen, Anfragen, Auskünften, Schreiben, Erklärungen, Empfangsbestätigungen und sonstigen Dokumenten für den Vollmachtgeber sowie Entgegennahme von an ihn adressierten Schreiben, Erklärungen und sonstigen Dokumenten;
5. zur Bezahlung von Gebühren, Kosten und sonstigen Zahlungen im Zusammenhang mit den oben stehenden Befugnissen in bar oder per Überweisung;
6. zur Ausführung aller sonstigen Handlungen, die für die Ausübung der oben stehenden Befugnisse erforderlich sind.
Diese Vollmacht ist gültig für die Dauer von 6 (oder 12) Monaten und berechtigt den/die Bevollmächtigten (nicht)* zur Erteilung von Untervollmachten.
Name / Unterschrift
Also das nur mal so als Beispiel, wie sowas aussehen könnte. Untervollmacht heißt, dass die Bevollmächtigten nicht selbst mit deiner Vollmacht in der Hand die Behördengänge machen, sondern auch wieder jemanden beauftragen können. Es ist gängige Praxis, dass nicht Anwalt A. mit Stundensatz 200 Euro die Dokumente von den Behörden holt, sondern der kanzleiinterne Kurier B. oder der Rechtsanwaltsgehilfe C. Wenn dir das recht ist, streich das (nicht)* raus.
Du erntest, was du säst.